Eiserner Bestand
Zum «Eisernen Bestand» des Staatsarchivs lässt sich viel spekulieren. Vielleicht entstanden aus dem Druckschriftenlager der Staatskanzlei, wurde der Bestand sicher ab 1880 durch Archivare verzeichnet und aufbewahrt. Bis 1976 wurde die Sammlung laufend um neue Drucke erweitert, und umfasst insgesamt über 10'000 Stücke.
Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte lang durfte sie nur durch einen kleinen Kreis von Personen benutzt werden, wobei nicht klar ist, wann und wer diese Benutzungseinschränkung wieso eingeführt hatte. Sicher ist jedoch, dass es sich beim «Eisernen Bestand» um die besterhaltenste Sammlung von staatlichen Gesetzestexten, Verordnungen, Berichten, Mandaten, Beschlüssen, Botschaften, Aufrufe und Kundschaften im Staatsarchiv Luzern handelt. Um diese zentrale Sammlung langfristig zu sichern und trotzdem für ein breiteres Publikum nutzbar zu machen, wird sie momentan stückweise als Lehrstück durch Praktikantinnen und Praktikanten verzeichnet, digitalisiert und neu verpackt.
Der Bestand enthält thematisch breit gefächerte Druckschriften, folgend eine kleine Auswahl aus den ersten 750 Druckschriften, erschienen 1611 bis 1799, die Anfang Juli 2025 freigeschaltet wurden.
Cysats 1594 verfasster Bericht, im Eisernen Bestand als Neuauflage von 1611 erhalten, ist eine Erweiterung der früheren handschriftlichen Pestordnung von 1580. Auf 40 Seiten finden sich konkrete Massnahmen zur Bekämpfung der Krankheit, welche in mehreren Wellen in ganz Europa die Bevölkerung dezimierte. Im Herrschaftsgebiet der Stadt Luzern dokumentierte Cysat während seinen Lebzeiten (1545-1614) die Pestzüge ab 1349 und erlebte den grossen Pestzug von 1564/65 selbst mit. Als eine der ältesten Pestordnungen der Schweiz bietet diese Druckschrift zusammen mit Akten aus dem Archiv 1 einen Einblick in das Verständnis der Hintergründe dieser Epidemien.
Das Ende des ersten Villmengerkrieges wurde in Baden am 7. März 1656 beschlossen und in einer Urkunde (URK 53/1069) festgehalten. Um die Bevölkerung über diesen Friedensschluss informiert war, verkündete die luzernische Stadtkanzlei am 10. März den Frieden in gedruckter Form. Wie im Druck erwähnt war die Verbreitung dieser Nachricht nicht mit dem Druck abgeschlossen, sondern sie sei noch «in unser Statt und allen unseren Aempteren und Vogtheien (…) offentlich verkünden und auszurufen». Mündlich vorgetragen wurden diese Nachrichten dabei bei grösseren Versammlungen, z.B. durch den Pfarrer in der Kirche oder einen Marktschreier auf dem Marktplatz. Die Drucke selbst wurden zusätzlich als Aushang an stark frequentierten Orten wie den Markthallen oder dem Stadthaus verbreitet, wobei auf Grund der niedrigen Alphabetisierungsquote nur ein Bruchteil der Bevölkerung die Aushänge selbst lesen konnten. Es dauerte also mehrere Tage bis Wochen bis die Bevölkerung in allen Ecken des Herrschaftsgebietes über den neuen Frieden informiert waren.
In der Nacht vom 11. auf den 12. März 1764 brannten «84 Häuser, 6 Scheueren, ein Speicher, und eine Gerwe» im Flecken Beromünster nieder. Unter Androhung Fehlbare nach «aller Schärffe zu Straffen» ermahnte die Luzerner Obrigkeit fünf Tage später die Bevölkerung, gestohlene Güter wieder an ihren Fundort zurück zu stellen. Am 23. März wurde «in unserer Stadt, und ganzer Landschaft» damit begonnen eine freiwillige Steuer für die Betroffenen Personen einzuziehen. Ein Verfahren welches «(…) anderemahl in derlei sich zugetragenen leidigen Begebenheiten auch geübet worden» war. Liebessteuern wurden im 18. Jahrhundert unter anderem auch für die Stadt Sursee (1734), zwei Mal für die Stadt Frauenfeld (1771 und 1788) und für den Ortsteil Oberdorf in Weggis (1795) gesammelt, jeweils überliefert im "Eisernen Bestand"
(EB 329, EB 350)
Am 31. Januar 1798 erklärten die luzerner Räte die aristokratische Regierungsform und somit sich selbst für abgeschafft. Beeinflusst von den Ideen der französischen Revolution wurde beschlossen, für die Regierung des Stadtstaats eine luzernische «Nationalversammlung» bestehend aus 59 Volksrepräsentanten (50 für die Landschaft, 5 für die Stadt und jeweils einer für die Städte Beromünster, Sempach, Sursee und Willisau) zu wählen. Die luzerner «Nationalversammlung» wurde am 1. März 1798 geformt, existierte jedoch nicht einmal einen ganzen Monat. Denn schon am 26. März nahm sie, unter Androhung der militärischen Eskalation durch Frankreich, die helvetische Verfassung an und schuf sich damit wiederum selbst ab. In der Folge wurde erneut eine Urversammlung zur Wahl der Wahlmänner organisiert und Luzern erhielt die 3. Regierung innerhalb eines Jahres, nicht mehr als unabhängiger Stadtstaat, sondern als Teil der helvetischen Republik.
Anders als die Luzerner Nationalversammlung weigerten sich Nidwalden, Uri, Schwyz, Zug und Glarus, die helvetische Verfassung und damit die Auflösung der alten Ordnung zu akzeptieren. Die 5 aufständischen Kantone musterten 10'000 Mann und besetzten während dem Vorstoss Richtung Aarau um die helvetische Regierung aufzulösen am 29. April 1798 die Stadt Luzern.
Die Eroberung von Luzern lässt sich im «Eisernen Bestand» aus Sicht der helvetischen Regierung sehr detailliert nachvollziehen. Die Verwaltungskammer des Kantons Luzern wandte sich am 16. April und appellierte, genauso wie der helvetische Senat drei Tage (EB 377) später direkt an die aufständischen Stände (EB 375) um sie zur Annahme der Verfassung zu bewegen.
Diese Schreiben zeigten offensichtlich keine Wirkung, denn am 27. April liess General von Schauenburg ein direkt an die Bevölkerung der noch nicht beigetretenen Kantone gerichtetes Schreiben mit einer konkreten Drohung gegen die konservatorischen «Aufrührer» druck: «Eine exemplarische Strafe wartet auf sie. » (EB 384).
Während die Besetzung der Stadt Luzern am 29. April selbst nicht als Druckschrift überliefert ist, verlangte die selbst während der Besetzung der Stadt rege Schriften publizierende Verwaltungskammer schon einen Tag darauf, dass die Bürger innert 6 Tagen die aus dem Zeughaus entfernten oder anderweitig erworbenen Waffen zurückbringen sollten (EB 388). Am 2. Mai folgte die Aufforderung, dass die Bürger Zahlungen in die Aufständischen Gebiete aussetzen (EB 392) und am 4. Mai, dass zusammen mit Schwyz, Glarus und Nidwalden einmarschierte Luzerner Stadt- und Landbürger gemeldet werden sollen (EB 397). Schwyz kapitulierte am 4. Mai und zehn Tage später, am 14. Mai 1798, verkündete die helvetische Republik den Frieden in den Waldstätten (EB 414).