Einen Kanton Vermessen
Seit der gestaffelten Einführung des eidgenössischen Grundbuchs sichert dieses zusammen mit der amtlichen Vermessung das Grundeigentum im Kanton. Mit der Einführung des Grundbuchs wurde 1928 begonnen (Abschluss 2004), die amtliche Vermessung als grafisches Pendant fing in den Gemeinden Horw, Kriens und Malters 1914, in der Stadt Luzern mit 1906 schon einige Jahre zuvor an.
Auf den physischen Grundbuchplänen sind diese Daten in der Regel relativ einfach greifbar: Es steht gross gedruckt auf dem Plan. Für die korrekte Datierung der Pläne ist dieses Datum jeweils als Ursprungsdatum ("Von") zu sehen: Die Informationen auf dem Plan wurden erstmals in diesem Jahr erfasst.
Da es sich bei den Grundbuchplänen um laufend angepasste Pläne handelt, sind entsprechend viele Zeitstände ("Bis"-Datum) in unserem Katalog auffindbar. Sie sind in der Regel nach Gemeinde erschlossen.
Digitalisierte Pläne
Grundbuchpläne
Eine spezielle Serie welche nur indirekt mit dem Grundbuch zusammenhängt sind die "Alumesstischblätter" zu den Übersichtsplänen welche von 1921 bis 1954 erstellt und unter der Signatur A 1771 archiviert sind. Sie stellen die frühsten, (fast) flächendeckenden Höhenaufnahmen des Kantons dar. Sie dienten als Grundlage für die Übersichtspläne der einzelnen Gemeinden, welche im Gegensatz zum Grundbuchplan topographische Merkmale (Höhen, Bäume etc.) darstellen.
Digitalisierte Pläne