Benutzungsordnung
Öffnungszeiten
An allgemeinen Feiertagen ist das Archiv geschlossen. Weitere Schliessungen werden auf der Webseite sowie per Aushang bekanntgemacht.
Registrierung
Die Benutzerinnen und Benutzer registrieren sich selbst für die Bestellung von Archivalien im digitalen Lesesaal oder werden im Ausnahmefall durch das Archivpersonal anhand einer Benutzerkarte als Benutzer erfasst. Mit der Registrierung oder Ausfüllen der Benutzungskarte akzeptiert die Benutzerin oder der Benutzer die Bestimmungen der Benutzungsordnung. Anpassungen der Benutzungsordnung werden den Benutzerinnen und Benutzer beim Besuch bekannt gegeben. Das Staatsarchiv kann für die Identifizierung einer Person die Vorlage eines Ausweises verlangen.
Bestellungen
Für die Bestellung der Archivalien ohne Schutzfrist ist die Bestellung über den digitalen Lesesaal aufzugeben, bei Archivalien unter Schutzfrist sowie ausgewählten weiteren Beständen werden Bestellscheine, E-Mail oder Telefon genutzt. Aus konservatorischen Gründen kann die Bestellmenge vom Archiv beschränkt oder aufgeteilt werden.[JG1]
Ausführung der Bestellungen
Vormittag: 08.15, 09, 10, 11 Uhr
Nachmittag: 13, 14, 15, 16 Uhr
Samstag: nach Bestellungseingang
Archivalienausgabe
Die bestellten Archivalien werden beim Empfang deponiert und in kleinen Einheiten zur Konsultation in den Lesesaal gegeben. Bei der Rückgabe einer Archivalieneinheit wird eine weitere zur Konsultation im Lesesaal ausgegeben. Nicht abgeholte Archivalien werden nach einer Woche wieder in die Magazine zurückgestellt und müssen erneut bestellt werden.
Archivalienrückgabe
Die Benutzerinnen und Benutzer haben ihren Arbeitsplatz beim Weggang, spätestens jedoch fünf Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten zu räumen und die Archivalien beim Empfang zurückzugeben oder für die weitere Benutzung reservieren zu lassen.
Archivalienausleihe
Archivgut wird nicht an Private ausser Haus ausgeliehen.
Einsichtsbewilligung
Die Einsicht in Unterlagen, die noch Schutzfristen unterliegen, ist im Gesetz und in der Verordnung geregelt. Für Einsichtsgesuche sind die Formulare des Staatsarchivs zu verwenden. Einsichtsbewilligungen, die nicht vom Archiv selbst erteilt werden, z.B. für die Zivilstandsregister oder bestimmte nichtstaatliche Archive, sind durch die Benutzenden selbst einzuholen und dem Staatsarchiv mindestens als Kopie zu überlassen.
Garderobe
Mäntel, Jacken, Mappen, Rucksäcke etc. sind nach der Einrichtung des Arbeitsplatzes in den dafür vorgesehenen Garderoben und Schliessfächern zu deponieren. Für die Garderobe wird nicht gehaftet.
Rauchverbot
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Staatsarchivs verboten.
Verpflegung
Essen und Trinken sowie das Mitbringen entsprechender Gefässe sind im gesamten Bibliothek- und Lesesaalbereich nicht gestattet.
Ruhegebot
Im Lesesaal 1 gilt ein absolutes Ruhegebot. Im Lesesaal 2 sowie in der Bibliothek sind Gespräche in gedämpftem Ton erlaubt.
Mobiltelefone
Mobiltelefone sind im ganzen Bibliothek- und Lesesaalbereich lautlos zu stellen; Telefongespräche sind ausschliesslich im Foyer anzunehmen und zu führen.
Arbeitsplätze
Die Arbeitsplätze im Staatsarchiv sind primär für die Konsultation von Archivalien und Werken der Handbibliothek bestimmt. Archivalien dürfen nur in den Lesesälen konsultiert werden. In den Bibliotheks- und Lesesaalbereich dürfen neben Fachliteratur ausschliesslich die für die Arbeit mit den Bibliotheksbüchern bzw. Archivalien notwendigen Hilfsmittel wie Computer, Kameras, Schreibmaterial, Lesehilfen etc. mitgebracht werden.
Internetzugang
Die öffentlich zugänglichen Computer und der WLAN-Zugang sind ausschliesslich für fachliche Recherchen sowie für die Konsultation von Mikrofilmen vorgesehen. Die Zugangsdaten zum WLAN erhalten Sie am Empfang.
Lesegeräte
Das Personal weist den Benutzerinnen und Benutzern, die Mikrofilme oder andere spezielle Datenträger einsehen wollen, die dafür eingerichteten Plätze zu.
Sanktionen
Der Staatsarchivar kann Personen, die in schwerwiegender Weise gegen diese Benutzungsvorschriften verstossen, von der Einsichtnahme in einzelne Archivalien ausschliessen, sie vorübergehend wegweisen oder ihnen den Zugang zum Staatsarchiv verweigern
Beratung
Hilfe beim Auffinden von Archivalien, in Einzelfällen auch Lesehilfen oder andere Auskünfte erteilen die Mitarbeitenden beim Empfang. Aufwendigere Dienstleistungen wie Quellenauszüge, Recherchen und genealogische Nachforschungen werden nicht ausgeführt, sondern nach Möglichkeit an Private vermittelt. Im Ausnahmefall können solche Arbeiten nach Rücksprache mit dem Staatsarchivar gegen volle Rückerstattung gemäss der kantonalen Gebührenordnung durchgeführt werden.
Bibliothek
Die Bibliothek wird als Präsenzbibliothek geführt und ist frei zugänglich. Die Medien werden nicht auswärts ausgeliehen und sind nach Gebrauch umgehend an ihren Standort zurückzustellen. Wird ein Buch an einen Arbeitsplatz mitgenommen, ist ein Stellvertreter (gelber Karton) auszufüllen und anzubringen.
Internet
Das Staatsarchiv veröffentlicht seine Beständeübersicht, den Bibliothekskatalog und weitere Hilfsmittel für Forschende auf seiner Webseite staatsarchiv.lu.ch.
Lesehilfen
Den Benutzerinnen und Benutzern stehen Musteralphabete und Texte mit moderner Umschrift (Transkription) vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert in Form von Fotokopien (und teilweise im Internet) zur Verfügung.
Grundsatz
Archivalien sind Originale und in der Regel Einzelstücke. Sie sind einmalig und unersetzbar und müssen entsprechend schonend behandelt werden. Wenn Gebrauchskopien wie Verfilmungen, Reprobände oder Digitalisate vorhanden sind, werden grundsätzlich diese anstelle der Originale zur Verfügung gestellt.
Ordnung
Ordnung verkürzt das Recherchieren und verlängert die Lebensdauer der Dokumente. Bei den Loseblattakten können deshalb gleichzeitig nur je drei bis vier Mäppchen resp. eine Schachtel im Lesesaal bearbeitet werden. Die Reihenfolge der Einheiten und Dokumente ist unbedingt zu belassen.
Hilfsmittel
Gebundene Archivalien müssen auf den zur Verfügung gestellten Schaumstoffkissen konsultiert werden. Um die Seiten aufgeschlagen zu lassen, dürfen ausschliesslich die bereitgestellten Bleischlangen verwendet werden. Pläne und Karten müssen auf dem dafür reservierten grossen Kartentisch im Lesesaal 2 konsultiert werden. Für den Umgang mit Fotografien sind vom Archiv zur Verfügung gestellte Handschuhe zu verwenden. Negative und Glasplatten werden aus konservatorischen Gründen nicht in den Lesesaal geliefert und zur Benutzung als Vorschaubilder digitalisiert.
Notizen
Auf Originaldokumenten dürfen keine Vermerke angebracht werden. Auch Haftnotiz-Zettel (Post-It) sind für die Archivalien schädlich und daher nicht gestattet.
Rückmeldung
Schäden am Archivgut und offensichtlich falsch eingeordnete Archivalien sind am Empfang zu melden.
Sonnenlicht
Es ist darauf zu achten, dass die Unterlagen in den Lesesälen nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt sind.
Restaurierung
Zur Restaurierung vorgesehene Archivalien sind für die Benutzung gesperrt.
Kopien
Kopien aus frei zugänglichen Bibliotheksbüchern und Zeitschriften können die Benutzerinnen und Benutzer auf eigene Kosten im Haus selber herstellen. Kopien von Archivalien und magazinierten Büchern werden aus konservatorischen Gründen ausschliesslich durch das Archivpersonal hergestellt. Kopieraufträge werden nur ausgeführt, wenn dies ohne Schaden für das Original möglich ist.
Fotoaufnahmen und Scans
Auf Wunsch stellt das Staatsarchiv im Haus oder durch auswärtige Spezialisten digitale Fotografien oder Scans her. Die Kosten werden den Bestellenden nach kantonaler Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Das Fotografieren von Archivalien mit eigenen Kameras ohne Blitzlicht ist gestattet, sofern dies ohne Schaden für das Original geschehen kann. Der Einsatz eigener Scanner ist nicht gestattet. Es wird empfohlen, mit dem Dokument zusammen auch die Signatur aufzunehmen. Vorlagen-Zettelchen sind am Empfang erhältlich.
Urheber- und Nutzungsrechte
Benutzerinnen und Benutzer sind selbst für die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei der Einholung allfälliger Verwertungsrechte bei Bildbeständen in nichtstaatlichen als auch in staatlichen Beständen.
Belegexemplar
Werden Archivalien für eine Publikation verwendet, erwartet das Staatsarchiv die unentgeltliche Überlassung eines Belegexemplars.
Quellenangabe
Das Staatsarchiv des Kantons Luzern ist mit der Abkürzung StALU zu bezeichnen. Eine korrekte Quellenangabe besteht aus der Abkürzung «StALU» und der vollständigen Bestellsignatur.
Das Staatsarchiv Luzern behält sich das Recht vor, die Benutzungsordnung jederzeit zu ändern oder anzupassen, um den rechtlichen Anforderungen oder Änderungen innerhalb der Organisation gerecht zu werden. Es wird empfohlen, dass die Nutzer/-innen regelmässig die Benutzungsordnung überprüfen, um über etwaige Aktualisierungen oder Änderungen informiert zu sein. Im Falle von wesentlichen Änderungen, kann eine Information an die Nutzenden erfolgen. Dies kann beispielsweise durch eine Benachrichtigung per E-Mail oder durch eine deutlich sichtbare Mitteilung auf der Website erfolgen.
Verantwortlichkeit / Kontaktangaben
Das Staatsarchiv Luzern ist verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Plattform. Bei Fragen, Anliegen oder Reklamationen können Sie sich an folgende Kontaktadresse wenden:
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Postfach 3439
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