Familienforschung
Wie vorgehen
Einige Tipps zum Vorgehen finden Sie in unserem Prospekt Familienforschung.
Die Mikrofilme der Kirchenbücher (ca. 1600-1875) sind in unserem Lesesaal in Luzern verfügbar, die meisten auch online auf einer externen Website und künftig auch hier im Digitalen Lesesaal des Staatsarchivs.
Anfragen
Sie wünschen von uns Angaben zu einer bestimmten Familie aus dem Kanton Luzern. Leider kann das Staatsarchiv Luzern aus personellen und zeitlichen Gründen keine grösseren familiengeschichtlichen Recherchen ausführen. Ausgenommen sind kürzere Anfragen wie die Überprüfung einzelner Daten.
Bei genealogischen Fragen können Sie sich ausserdem an die diese Adresse wenden: https://geneal-forum.com/phpbb/phpBB3/viewforum.php?f=58
Übrigens:
Kennen Sie das Portrait Archiv? https://www.portraitarchiv.ch
Bewilligungen
Die Schutzfrist für die im Staatsarchiv liegenden Zivilstands- und Familienregister beträgt, in Anlehnung an das Archivgesetz, 100 Jahre. Für die Einsicht in Register nach 1925 ist eine von der Abteilung Gemeinden ausgestellte Bewilligung notwendig.
Für alle anderen Unterlagen besteht eine Schutzfrist von 100 Jahren (wenn sie Besonders Schützenswerte Personendaten enthalten) oder 30 Jahren. Für neuere Dokumente ist eine Einsichtsbewilligung des Staatsarchivs notwendig.
Das per 1. Juni 2025 im Kanton Luzern in Kraft gesetzte Öffentlichkeitsprinzip gilt grundsätzlich für Unterlagen, die nach diesem Datum erstellt wurden und sich noch in den Händen der Verwaltung befinden. Die Einsicht in Unterlagen, die dem Archiv abgeliefert wurden, richtet sich, unabhängig von deren Entstehungszeit, wie bisher nach dem Archivgesetz.